Koch Fahrzeugtechnik - Garantiebedingungen


KOCH Fahrzeugtechnik bietet Ihnen den Abschluss einer Garantieversicherung.


Annahmerichtlinien:

Fahrzeuge dürfen nicht älter als 2 Jahre seit Erstzulassung sein und 80.000km Laufleistung nicht überschritten haben. Für Fahrzeuge die zwischen 2 und 5 Jahren alt sind gilt ein anderer Versicherungspreis.


Garantielaufzeit:

Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate ab Einbau. Diese kann auf Wunsch auf bis zu 2 Jahre verlängert werden.


Leistungsumfang:

Motor Zylinderblock, Nockenwelle, Stössel, Ventilkipphebel, Nockenwellenrad, Ansaugkrümmer, Auspuffkrümmer, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Kolben, Ringe, Pleuelstangen, Ventile, Ventilführungen, Vergaser, Kurbelwelle, Kurbelgehäuse, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölpumpe, Luftmengenmesser, Luftmassenmesser, Sensoren, Lager.
Turbo Turbo, G-Lader, Kompressor, Ladeluftkühler. Übernahme des Schadens bis max. 100.000 Km.
Mechanisches Getriebe Alle dazugehörenden Teile, inkl. Ritzel, Schaltgabeln, Schiebemuffe, Antriebswelle und Hauptwelle. Ausgeschlossen: Gehäuse.
Automatisches Getriebe Alle dazugehörenden Teile, inkl. Schäfte, Planetenradsätze, Scheiben, Bänder, Ventile, Ölpumpe, Regler und Sicherheitsventile.
Kraftübertragungswellen Alle unter den Rubriken "Mechanisches und Automatisches Getriebe" aufgeführten Teile inkl. Kardanwellen, Achsantriebswellen, elektronische Steuergeräte.
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